Willkommen bei Praxis Leberle

Honorar

Mein Grundsatz lautet: Wenn Sie Hilfe brauchen und wollen und wenn ich Ihnen diese geben kann, dann werde ich Ihnen helfen. Deshalb biete ich Ihnen folgendes an: Falls Sie die folgenden Preise nicht bezahlen können, dann teilen Sie mir dies bitte mit. Wir werden eine Lösung finden.

Preise

Erstgespräch – bis zu 60 Minuten                                                     60,0 €

60 Minuten Beratung/Coaching/Psychotherapie                           90,0 €

Kurse                                                                                                     je nach Kurs unterschiedlich

Ergänzende wichtige Informationen für Sie:

  • Wenn Sie mehr bezahlen können und wollen, dann bin ich Ihnen im Namen der Personen dankbar, die nicht den vollen Preis bezahlen können. Insbesondere möchte ich diese Mehrleistungen von Ihnen für Jugendliche und Flüchtlinge einsetzen.
  • Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, uns diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Da ich eine Terminpraxis führe, ist jeder Termin für Sie speziell reserviert. Kurzfristig abgesagte Termine (weniger als 24 Std.) muss ich Ihnen in vollem Umfang berechnen.

Krankenversicherung:

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Übernahme der Therapiekosten.

Durch Ihre Selbstzahlung ergeben sich folgende Vorteile:

  • Sie können zeitnah beginnen: Bei krankenkassenfinanzierten Therapeuten müssen Sie mit einer Wartezeit von bis zu 12 Monaten rechnen. Die zeitnahe Aufnahme einer Therapie ist aber ein wesentlicher Faktor für eine schnelle und nachhaltige Verbesserung der Problematik.
  • Sie hinterlassen keine Datenspuren: Läuft eine Psychotherapie über die Krankenkasse, wird das in den Akten festgehalten. Dies gilt in der Regel auch für private Krankenversicherungen. Ein späterer Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung oder der Abschluss bestimmter Versicherungen (z. B. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) wird dadurch erschwert bzw. verunmöglicht. LehrerInnen vor der Beamtung (auch schon im Studium) sollten keine krankenkassenfinanzierte Therapie aktenkundig werden lassen, da es ansonsten später Probleme mit der Verbeamtung geben kann.
  • Individuell abgestimmte Sitzungszahl: Von der Krankenkasse bekommen Sie – je nach Therapieschule des Therapeuten – von vorneherein 25, 45 oder 90 Sitzungen bewilligt. Bei einer selbst finanzierten Therapie wird die Häufigkeit der Sitzungen Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst. Sie liegt meiner Erfahrung nach deutlich unter der Sitzungszahl bewilligter Krankenkassensitzungen. Das liegt unter anderem daran, dass die Motivation bei einer Selbstzahlung in der Regel sehr hoch ist.